Hochschulpolitik

Studieren in Berlin ab sofort für nicht-ukrainische Studierende möglich

Berliner Senat beschließt vorläufiges Aufenthaltsrecht für nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die wegen des Krieges in der Ukraine geflohen sind und ihr Studium in Berlin fortsetzen wollen.

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Pressemitteilung vom 16. August |

Aus der Sitzung des Senats am 16. August 2022:

Der Berliner Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Inneres, Digitalisierung und Sport und der Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit, Pflege und Gleichstellung Verfahrensweisen zur besonderen Unterstützung von nicht-ukrainischen Drittstaatsangehörigen beschlossen, die vor dem Krieg in der Ukraine nach Berlin geflohen sind und hier ihr Studium fortsetzen wollen. Diesen Menschen wird das Land Berlin künftig ein vorläufiges Aufenthaltsrecht (Fiktionsbescheinigung) für einen Zeitraum von sechs Monaten erteilen, wenn sie glaubhaft machen können, dass sie zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Krieges in der Ukraine studiert haben. Damit werden die Menschen in die Lage versetzt, ihr Studium in Berlin weiterzuführen oder sich auf die Fortsetzung ihres Studiums vorzubereiten.

Link zur Pressemeldung der Berliner Senatskanzlei.(externe Webseite)

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