Reguläre Förderung

Studierende 1 Jahr lang unterstützen!

Als fördernde Einrichtung oder Person übernehmen Sie ein oder mehrere Deutschlandstipendien für Studierende der EHB und leisten damit einen wertvollen Beitrag zur Unterstützung junger Menschen in unserer Gesellschaft. Das Deutschlandstipendium wird in der Regel für zwei Semester vergeben. Sie zahlen 150 Euro monatlich, und der Bund legt weitere 150 Euro dazu. Dadurch erhalten die Stipendiat:innen 3.600 Euro pro Jahr, während ein Stipendium für Sie nur 1.800 Euro pro Jahr kostet!

Eine Investition in die Zukunft: Warum Fördernde das Deutschlandstipendium unterstützen

Leistungen der Hochschule

Die Evangelische Hochschule Berlin verpflichtet sich
• die Spende ausschließlich im Rahmen des Deutschlandstipendiums gemäß des Stipendienprogramm-Gesetzes (StipG), der Satzung der Evangelischen Hochschule Berlin für die Vergabe von Deutschlandstipendien sowie der Verordnung der Bundesregierung zur Durchführung des Stipendienprogramm-Gesetzes zu verwenden und den Wünschen der:des Stipendiengeber:in unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften so weit wie möglich zu entsprechen,
• gemäß den geltenden Vorschriften Studierende auszuwählen, deren bisheriger Werdegang besonders gute Studienleistung erwarten lässt,
• den Studienfortschritt der Stipendiat:innen jährlich zu überprüfen und gemäß den gültigen Regelungen des Deutschlandstipendiums einer regelmäßigen Evaluation zu unterziehen,
• die Stipendien in monatlichen Raten auszuzahlen,
• über die gespendeten Beträge kalenderjährlich Zuwendungsbescheinigungen auszustellen.
Des Weiteren wird die Evangelische Hochschule Berlin die Möglichkeit einer freiwilligen Kontaktaufnahme zwischen der:dem Fördernden und der:dem Stipendiat:in unterstützen.

Bei Fragen rund um die Förderung nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf. Ihre zentrale Ansprechpartnerin ist Kerstin Böhm, Beauftragte für das Deutschlandstipendium.

Fördervereinbarung abschließen

Ein Deutschlandstipendium stiften können alle natürlichen oder juristischen Personen, die private Mittel zur Verfügung stellen, beispielsweise Unternehmen, Stiftungen, Vereine oder Privatpersonen.

Fördervereinbarung Deutschlandstipendium

Rahmenbedingungen

Datenerhebung zur Vereinbarung einer Förderung von Stipendiat:innen an der Evangelischen Hochschule Berlin. Mit dem Ausfüllen dieses Formulars wird die Fördervereinbarung vorbereitet und es entsteht noch keine Zahlungsverpflichtung. Auf Grundlage Ihrer Angaben senden wir Ihnen die Fördervereinbarung postalisch zu.

sagt zu, im Rahmen des Deutschlandstipendiums Stipendiat:innen an der Evangelischen Hochschule Berlin zu unterstützen.

Soweit die Voraussetzungen des Stipendienprogramm-Gesetzes vorliegen, wird ein privater Förderbetrag von 150 Euro vom Bund bezuschusst; es ergibt sich dadurch ein monatliches Stipendium in Höhe von 300 Euro. Die private Förderung kann auch über 150 Euro liegen; dadurch kann ein höheres Stipendium ausgezahlt werden. Der staatliche Zuschuss beträgt jedoch maximal 150 Euro.

Ich überweise das Stipendium in folgendem Zahlungsrhythmus:

Verwendung der Mittel

Für den Fall, dass der:die Stipendiat:in die Evangelische Hochschule Berlin verlässt, oder ihr:sein Studium vorzeitig beendet, bin ich damit einverstanden, dass die von mir geleisteten Beträge, nach Rücksprache und auf der Grundlage einer Auswahlentscheidung, als Stipendien im Rahmen des Deutschlandstipendiums an andere Studierende der Evangelische Hochschule Berlin vergeben werden.

Es können mehrere Zweckbindungen gewählt werden. Durch die Formulierung „vorzugsweise“ wird deutlich gemacht, dass die Erfüllung der Kriterien nicht Voraussetzung für die Zusage ist und das Stipendium bei entsprechender Auswahllage auch an andere Studierende gegeben werden darf.
Bitte präzisieren Sie Ihre Angaben in der finalen Fördervereinbarung, die wir Ihnen per Post zuschicken werden.

Kennenlernen der Stipendia:tinnen

Eine Kontaktaufnahme kann beispielsweise ermöglicht werden, indem die Hochschule der späteren Bewilligung ein Anschreiben der:des Fördernden beifügt, das z. B. eine Einladung zu einem Stipendien-Event enthält. Sofern die:der Fördernde die Kontaktdaten der Stipendiat:innen erhalten möchte, setzt dies deren Einverständnis voraus; dieses kann etwa durch eine entsprechende Erklärung im Rahmen der Antragstellung eingeholt werden.

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