Ämter
Immatrikulationsamt
Die Mitarbeiterinnen im Immatrikulationsamt beraten Studieninteressierte in Fragen der Bewerbungs- und Zulassungsverfahren. Sie immatrikulieren zugelassene Studienbewerber:innen, bearbeiten Rückmeldungen und Studienbescheinigungen sowie Änderungsmitteilungen (Namensänderung, Änderung der Anschrift bzw. weiterer Kontaktdaten).
Weitere Leistungen sind u. a. die Bearbeitung von Gebühren und Beiträgen, Anträge auf Beurlaubung, Mitteilung von Studierenden nach dem Mutterschutzgesetz, Exmatrikulation, Bescheinigungen zur Vorlage bei Rentenversicherungsträgern sowie Informationen für Gast- und Nebenhörer.
Deutschlandsemesterticket ab dem Sommersemester 2024
Information zum verpflichtenden elektronischen Studierenden-Meldeverfahren (SMV) zwischen den Hochschulen und den Krankenkassen ab Januar 2022
Hier finden Sie Fragen und Antworten zum elektronischen Studierenden-Meldeverfahren (SMV) (interner Link).
Erreichbarkeit
Telefonische Sprechzeiten
Montag bis Freitag | 09.00 bis 11.00 Uhr
Persönliche Sprechzeiten nach vorheriger Terminvereinbarung
Mitarbeiterinnen im Immatrikulationsamt
- Ulrike Steffen, Leitung Immatrikulationsamt | Raum A 111
- Edita Goebel, stellvertr. Leitung | Raum A 111
- Gabriela Berk | Raum A 112
- Janine Robben | Raum A 112
- Simone Otto | Raum A 111
Telefon +49 (0)30 845 82 -233, -234, -144, -145, -146
Downloads und Links
- Informationen zur Rückmeldung Wintersemester 2024/2025
- Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht des Sozialbeitrages zum Studierendenwerk Berlin
- Antrag auf Beurlaubung
- Antrag zur Exmatrikulation
- Erklärung Verzicht Schutzfristen MuSchuGesetz
- Information Exmatrikulationsbescheinigung bei Studienabschluss
- Information zur Form der Beglaubigung
- Information zur Krankenversicherung der Studierenden
- Information zur Neuregelung des Mutterschutzgesetzes
- Mitteilung zu Adressänderungen
- Mitteilung Schwangerschaft und Stillzeit
- Ordnung für Studienangelegenheiten an der EHB
- Webseite Bundesminsiterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Mutterschutzgesetz