Für Studierende gibt es zahlreiche Möglichkeiten der finanzielle Unterstützung für die Realisierung ihres Auslandsvorhabens. Informieren Sie sich hier über Förderungen über Erasmus+ und PROMOS sowie weiterer externer Stipendiengeber.
Erasmus+ für Aufenthalte ab Sommersemester 2025
Die EHB ist durch die European Charter for Higher Education (ECHE) berechtigt, am Programm für Bildung, Jugend und Sport der Europäischen Union (ERASMUS+) teilzunehmen. Im Rahmen dieses Programms besteht die Möglichkeit zur finanziellen Förderung von Studiensemestern und Auslandspraktika, sofern sie an einer europäischen Partnerhochschule der EHB absolviert werden bzw. die Praxisstellen von der EHB anerkannt sind. Der Auslandsaufenthalt kann im Bachelorstudium nach dem ersten Studienjahr oder während des Master-Studiums stattfinden.
Praktika sind während des Studiums und auch im Anschluss an das Studium noch förderfähig (Graduiertenpraktikum).
Insgesamt können pro Studienzyklus mindestens zwei (60 Tage) bis höchstens 12 Monate gefördert werden.
Social Top-Up in Höhe von monatlich 250 Euro für Studierende mit geringeren Chancen:
Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
erwerbstätige Studierende, die im Rahmen ihres Auslandsaufenthalts ihre Erwerbstätigkeit nicht weiterführen können
Jede Mobilität wird mit 2 Reisetagen gefördert. Es besteht die Möglichkeit bis zu 4 weitere geförderte Tage für "Grünes Reisen" zu beantragen, wenn die Reisezeit mehr als 2 Tage für die Hin- und Rückfahrt dauert.
Social Top-Up in Höhe von monatlich 250 Euro für Studierende mit geringeren Chancen:
Studierende und Graduierte mit einer Behinderung ab GdB 20 oder chronischer Erkrankung
Studierende und Graduierte, die mit Kindern ihren Auslandsaufenthalt durchführen
Erstakademikerinnen und Erstakademiker (Studierende aus einem nicht-akademischen Elternhaus)
erwerbstätige Studierende, die im Rahmen ihres Auslandsaufenthalts ihre Erwerbstätigkeit nicht weiterführen können
Jede Mobilität wird mit 2 Reisetagen gefördert. Es besteht die Möglichkeit bis zu 4 weitere geförderte Tage für "Grünes Reisen" zu beantragen, wenn die Reisezeit mehr als 2 Tage für die Hin- und Rückfahrt dauert.
Der zusätzliche Betrag zur individuellen Unterstützung für Praktika in Höhe von 150 EUR pro Monat gilt nur bei Mobilität in Partnerländer der Regionen 13 und 14
Darüber hinaus bietet das ERASMUS+-Programm für alle Teilnehmenden folgende Leistungen:
Befreiung von Studiengebühren an der Partnerhochschule (ausgenommen sind Verwaltungsbeiträge und Beiträge zur studentischen Selbstverwaltung)
Begleitende Online-Sprachkurse
Möglichkeit der Anerkennung der Studienleistungen im Ausland (ECTS-Credits)
Bitte bewerben Sie sich über das Bewerbungsformular über Forms mit Ihrer studentischen Emailadresse bis zum
01. September für das nachfolgende Sommersemester 01. Februar für das nachfolgende Wintersemester
Den Link zum Bewerbungsformular finden Sie unter Downloads und Links am Ende dieser Seite.
Erforderliche Unterlagen als Anhang zum Formular:
Motivationsschreiben
Tabellarischer Lebenslauf
Notenspiegel
Immatrikulationsbescheinigung
Sprachnachweise (wenn keine weiteren Sprachnachweise vorhanden sind, reichen Sie bitte Ihr Abiturzeugnis ein.)
Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses (für Bewerbungen nach Spanien und Portugal)
Auswahlkriterien:
Notendurchschnitt
Sinnhaftigkeit des Vorhabens
Sprachkenntnisse
Engagement
PROMOS – Stipendium für einen Studien- oder Praktikumsaufenthalt außerhalb Europas
Über PROMOS, ein Programm des DAAD zur Steigerung der Mobilität von Studierenden, können Auslandsaufenthalte für ein Studium, ein Praktikum, einen Sprachkurs oder einen Fachkurs unterstützt werden.
Die EHB fördert aus diesem Programm u.a. Aufenthalte außerhalb Europas mit einem Teilstipendium. Die Höhe des Stipendiums bemisst sich an der Dauer des Aufenthalts, des Ziellandes und der verfügbaren Mittel.
Ein Studienaufenthalt muss dabei mindestens einen Monat betragen, höchstens sechs.
Ein Praktikum kann gefördert werden, wenn es mindestens 6 Wochen und höchstens 6 Monate dauert.
Bitte beachten Sie, dass sich die Förderungen nach dem Kalenderjahr richten müssen!
Studienreisen von bis zu 12 Tagen können ebenfalls unterstützt werden. Lehrende, die eine Studienreise planen, wenden sich bitte frühzeitig bis Mitte Januar an das International Office für die Förderung einer Studienreise im laufenden Jahr.
Auch wenn Sie bisher keine Ausbildungsförderung nach BAföG erhalten, lohnt es sich zu prüfen, ob Sie berechtigt sind, AuslandsBAföG zu erhalten, da für einen Auslandsaufenthalt eine andere Berechnungsgrundlage für die Förderung gilt (siehe unten, Downloads und Links). Achtung: Für die Antragstellung ist nicht notwendigerweise das Studierendenwerk Berlin zuständig. Bitte schlagen Sie unten das für Sie zuständige BAföG-Amt nach (siehe unten, Downloads und Links). Zudem sollten Sie Ihren Antrag rechtzeitig stellen, d.h. ca. 8 Monate vor Beginn Ihres geplanten Auslandsaufenthalts.
Stipendien für studiengebundene Praktika und Vorbereitung von Abschlussarbeiten in Frankreich, Forschungsstipendien über ein deutsch- französisches Thema in Frankreich, Fach- und themenorientierte deutsch-französische Austauschprogramme im Hochschulbereich.
Voll- und Teilstipendien für Studierende an Fachhochschulen, die zur Vertiefung von Studieninhalten an einer amerikanischen Hochschule studieren wollen.