Information zum verpflichtenden elektronischen Studierenden-Meldeverfahren (SMV) zwischen den Hochschulen und den Krankenkassen ab Januar 2022
Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Ohne die elektronische Meldung über den Versicherungsstatus des Studierenden durch die Krankenkasse kann keine Einschreibung an unserer Hochschule erfolgen. Die elektronische Meldung über den Nachweis einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung muss spätestens mit Beginn des Semesters bei uns eingegangen sein, oder dass sie nicht gesetzlich versichert sind, weil sie versicherungsfrei sind, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind.
Details zum elektronischen Datentransfer zwischen den Hochschulen und den Krankenkassen ab 1. Januar 2022
Information zum verpflichtenden elektronischen Studierenden-Meldeverfahren (SMV) zwischen den Hochschulen und den Krankenkassen ab Januar 2022
Immatrikulation
Internationale Studierende
Beendigung des Studiums
Wechsel der Krankenkasse im Verlauf des Studiums
Meldung der Krankenkassen bei Zahlungsverzug von Studierenden
Rechtsgrundlagen
Edita Goebel
Position stellv. Leitung Immatrikulationsamt
Arbeitsbereich(e) Immatrikulationsamt
Telefon +49 30 845 82 146
E-Mail edita.goebel@eh-berlin.de
Büro A 111, A-Gebäude