Infos aus dem Immatrikulationsamt

Information zum verpflichtenden elektronischen Studierenden-Meldeverfahren (SMV) zwischen den Hochschulen und den Krankenkassen ab Januar 2022

Studierende an staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland unterliegen der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht. Ohne die elektronische Meldung über den Versicherungsstatus des Studierenden durch die Krankenkasse kann keine Einschreibung an unserer Hochschule erfolgen. Die elektronische Meldung über den Nachweis einer bestehenden gesetzlichen Krankenversicherung muss spätestens mit Beginn des Semesters bei uns eingegangen sein, oder dass sie nicht gesetzlich versichert sind, weil sie versicherungsfrei sind, von der Versicherungspflicht befreit oder nicht versicherungspflichtig sind.

Details zum elektronischen Datentransfer zwischen den Hochschulen und den Krankenkassen ab 1. Januar 2022

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Edita Goebel

Position stellv. Leitung Immatrikulationsamt

Arbeitsbereich(e) Immatrikulationsamt

Telefon +49 30 845 82 146

E-Mail edita.goebel@eh-berlin.de

Büro A 111, A-Gebäude

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