Ja. In diesem Fall muss im Rahmen der Bewerbung eine vom Prüfungsamt ausgestellte Fächer- und Notenübersicht eingereicht werden, aus der hervorgeht, dass auf der Grundlage des bisherigen Studienverlaufs, insbesondere der bisherigen Prüfungsleistungen zu erwarten ist, dass der Bachelorabschluss vor Beginn des Masterstudienganges erlangt wird. Zudem dürfen nicht mehr als 30 ECTS-Leistungspunkte für den ausstehenden Bachelorabschluss fehlen; anderenfalls ist eine Teilnahme am Vergabeverfahren nicht möglich!
Die Bescheinigung muss die Angabe der Regelstudienzeit des Studienganges enthalten, die bisher erworbenen ECTS-Leistungspunkte sowie die Ausweisung der vorläufigen Gesamtnote. Die EHB errechnet keine Note! Die Teilnahme am Verfahren zur Vergabe der Studienplätze erfolgt auf der Grundlage der bescheinigten Durchschnittsnote. Das spätere Ergebnis des Bachelorabschlusses bleibt somit unbeachtet.