§ 10 Absatz des Berliner Bildungszeitgesetzes (BiZeitG) vom 05. Juli 2021 regelt die Anerkennung von Bildungsveranstaltungen: ‚Berufliche Bildungsveranstaltungen, die von öffentlichen Schulen, öffentlichen Volkshochschulen, Hochschulen oder staatlich anerkannten privaten Schulen mit Sitz in der Europäischen Union durchgeführt werden, gelten als anerkannt. Dies gilt auch für Veranstaltungen, die den Erwerb nachträglicher Schulabschlüsse zum Ziel haben. Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend auch für Veranstaltungen, die von öffentlichen Schulen, öffentlichen Volkshochschulen und Hochschulen und staatlich anerkannten privaten Schulen, die in einem der Mitgliedstaaten des Schengen Raumes oder im Vereinigten Königreich Großbritannien und Irland ihren Sitz haben und über eine unzweifelhafte Reputation verfügen, durchgeführt werden.‘
Die Evangelische Hochschule Berlin (EHB) ist als Hochschule für angewandte Wissenschaften (Fachhochschule) staatlich anerkannt (§ 124 Absatz 1 Satz 1 Berliner Hochschulgesetz). Es bedarf somit keiner gesonderten Bescheinigung, dass die EHB für berufliche Bildungsveranstaltungen anerkannt ist und für Bildungszeit berücksichtigt werden kann. Näheres ist bitte direkt mit dem jeweiligen Arbeitgeber zu klären.