FAQs Soziale Arbeit
Welche Unterlagen reiche ich ein?
Bewerbungen sind auf den Antragsformularen der EHB mit den erforderlichen Unterlagen bis zur jeweiligen Bewerbungsausschlussfrist zu stellen. Eine über das Online-Portal abgegebene Bewerbung allein hat noch keine Gültigkeit!
Nach Abschluss Ihrer Angaben im Bewerbungsportal klicken Sie unter Abgegebene Anträge auf Anschreiben und abzugebende Unterlagen. Sie erhalten eine PDF-Datei mit Ihrem Antrag auf Zulassung. Drucken und füllen Sie den Antrag auf Zulassung bitte aus, unterschreiben ihn, fügen die erforderlichen schriftlichen Nachweise bei und senden ihn an die angegebene Adresse der EHB.Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Zulassungsantrages mit allen erforderlichen Unterlagen bei der EHB, nicht das Datum des Poststempels.
Sparen Sie Papier: Dem Antrag sind ausschließlich die für das Vergabeverfahren relevanten Unterlagen beizufügen! Weitere Unterlagen finden keine Berücksichtigung! Sehen Sie bitte zudem von der Übersendung der Unterlagen in Klarsichthüllen und Schnellheftern ab. Beachten Sie bitte die ausführlichen Informationen hierzu im Downloadbereich.
Wie werden die Studienplätze vergeben?
Die Vergabe der Studienplätze erfolgt überwiegend nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung. Studienbewerber*innen mit der besseren Durchschnittsnote gehen Studienbewerber*innen mit der schlechteren Durchschnittsnote vor.
Weitere Studienplätze werden in einer Quote nach der Wartezeit vergeben. Die EHB berechnet die Wartezeit nach der Zahl der Halbjahre, die seit dem Erwerb der Hochschulzugangsberechtigung verstrichen sind. Bewerber*innen mit längerer Wartezeit gehen Bewerbern und Bewerberinnen mit kürzerer Wartezeit vor. Studienzeiten, in denen Bewerber*innen an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum als Studierende eingeschrieben waren, zählen nicht als Wartezeit.
Welche Unterlagen reiche ich ein, falls ich eine Fachhochschulreife bestehend aus einem schulischen und praktischen Teil erworben habe?
In diesem Falle ist der Bewerbung das Zeugnis über die Zuerkennung der Fachhochschulreife auf der Grundlage des Zeugnisses des schulischen Teils der Fachhochschulreife und des Nachweises des praktischen Teils beizufügen. Für die Einhaltung der Bewerbungsfrist ist das Datum der Zuerkennung der Fachhochschulreife relevant, das heißt das Abschlussdatum der fachpraktischen Ausbildung ist maßgeblich. Die Zugangsberechtigung muss jeweils bis zum Bewerbungsausschlusstermin vorliegen.
Was ist zu beachten, falls ich die Fachhochschulreife in einem anderen Bundesland erworben habe?
Nicht jede Fachhochschulreife eines anderen Bundeslandes ist automatisch im Land Berlin anerkannt. Sofern das Zeugnis nicht an einer Fachoberschule erworben wurde und keinen Zusatz enthält, aus dem ersichtlich ist, dass der Abschluss auch in Berlin anerkannt ist beziehungsweise eine bundesweite Gültigkeit hat, wird eine Anerkennungsbescheinigung der Schule benötigt, an welcher der schulische Teil der Fachhochschulreife erworben worden ist oder von der für das Schulwesen zuständigen Landesverwaltung. Aus der Bescheinigung muss hervorgehen, dass das Zeugnis der Fachhochschulreife auf der Grundlage der geltenden Beschlüsse der Kultusministerkonferenz auch im Land Berlin Gültigkeit hat. Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsmaterial im Downloadbereich.
Wann bin ich Zweitstudienbewerber*in?
Sie sind Zweitstudienbewerber*in, wenn Sie bereits ein Zeugnis über den erfolgreichen Abschluss eines Studiums in einem anderen Studiengang an einer deutschen Hochschule oder einer Hochschule eines Mitgliedstaates der Europäischen Union oder eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Erststudium) haben. Sofern Sie einen Bachelor- und Masterabschluss im europäischen Ausland abgeschlossen haben, bildet für Ihre Bewerbung an der EHB der Bachelorabschluss die Grundlage.
Achtung: Falls Sie sich im Wintersemester bis zum 15. Juli bewerben dürfen und Ihre Online-Bewerbung nach dem 31. Mai durchführen, nehmen Sie bitte mit dem Immatrikulationsamt Kontakt auf,
b e v o r Sie Ihren Antrag über das Online-Portal der EHB abgeben!
Absolvent*innen der EHB beachten bitte die gesonderten Informationen im Bewerbungsmaterial bzw. im Bewerbungsportal.
Welche Unterlagen reichen Zweitstudienbewerber*innen zusätzlich ein?
Neben dem Abschlusszeugnis des Erststudiums reichen Sie bitte den Vordruck für Zweitstudienbewerber*innen mit einer schriftlichen Begründung für die beabsichtigte Aufnahme des Zweitstudiums ein. Die Begründung soll ausschließlich die Gesichtspunkte enthalten, die für Ihr Zweitstudium maßgebend sind und ca. 5.000 – 7.000 Zeichen (keine Leerzeichen) umfassen! Die geltend gemachte Fallgruppe muss ausdrücklich genannt werden. Fehlt eine Angabe, werden Bewerber*innen der Fallgruppe 5, ‚Sonstige Gründe‘ zugeordnet.
Der Vordruck für Zweitstudienbewerber*innen einschließlich der dazugehörigen Richtlinien steht Ihnen als PDF-Dokument im Downloadbereich und in Ihrem Bewerbungsportal zur Verfügung.
Achtung: Falls Sie sich im Wintersemester bis zum 15. Juli bewerben dürfen und Ihre Online-Bewerbung nach dem 31. Mai durchführen, nehmen Sie bitte mit dem Immatrikulationsamt Kontakt auf,
b e v o r Sie Ihren Antrag über das Online-Portal der EHB abgeben!
Absolvent*innen der EHB beachten bitte die gesonderten Informationen im Informationsmaterial bzw. im Bewerbungsportal.
Wie werden die Studienplätze für Zweitstudienbewerber*innen vergeben?
Die Rangfolge der Zweitstudienbewerber*innen wird durch eine Messzahl bestimmt, die aus dem Ergebnis der Abschlussprüfung des Erststudiums und dem Grad der Bedeutung der Gründe für ein Zweitstudium ermittelt wird. Näheres können Sie dem Informationsmaterial für Zweitstudienbewerber*innen im Downloadbereich entnehmen.
Absolvent*innen der EHB beachten bitte die gesonderten Informationen im Informationsmaterial bzw. im Bewerberportal.
Was wird als Dienst anerkannt und wie weise ich den Dienst nach?
Als Dienst anerkannt wird ein (abgeleisteter) Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ), europäischer Freiwilligendienst, ein im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojekts abgeleisteter Dienst, Entwicklungshilfe, Betreuung und Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, ein bis zur Aussetzung der Dienste geleisteter Wehrdienst und ein Zivildienst. Der Nachweis erfolgt zum Beispiel durch eine Bescheinigung über die tatsächliche Ableistung eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten in der aktuell geltenden Fassung; die Bescheinigung muss den in § 11 des Gesetzes genannten Mindestanforderungen genügen.
Im Falle der Betreuung und Pflege findet eine Anrechnung nur statt, wenn die Betreuung/Pflege in ihrem Umfang den zuvor genannten Diensten vergleichbar ist und, wenn eine schriftliche Versicherung der Antragsstellenden beigefügt ist, dass eine vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt wurde und andere Personen nicht zur Verfügung standen. Bei der Betreuung/Pflege eines Kindes ist die Versicherung durch geeignete Bescheinigungen (beispielsweise Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest) glaubhaft zu machen. Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsmaterial im Downloadbereich.
Welche Bewerber*innen reichen eine Bescheinigung des Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes ein?
Bewerber*innen, die einem im öffentlichen Interesse förderungswürdigen Personenkreis angehören und aufgrund besonderer Umstände an den Studienort gebunden sind, insbesondere Bewerber*innen, die einem auf Bundesebene gebildeten A-, B-, C-, oder D/C-Kader eines Bundesfachverbandes des Deutschen Olympischen Sportbundes für eine von den Olympiastützpunkten in den Ländern Berlin oder Brandenburg betreuten Sportarten angehören, fügen Ihren Unterlagen bitte eine entsprechende Bescheinigung des Bundesfachverbandes bei und erläutern die besonderen Umstände der Bindung an den Studienort.
Informationen über Zulassungsgrenzen
Die 'Informationen für Bewerber*innen' im Downloadbereich enthalten Angaben zu den Zulassungsgrenzen der letzten vier Vergabeverfahren (beziehen sich auf die jeweils abgeschlossenen Vergabeverfahren). Zudem wird im Verlauf der Verfahren zur Vergabe der Studienplätze eine Information über die aktuellen Zulassungsgrenzen im Downloadbereich hinterlegt.
Werden Studiengebühren erhoben?
Studiengebühren werden derzeit nicht erhoben. Die im Zuge der Immatrikulation und Rückmeldung anfallenden Gebühren können Sie den Informationen im Downloadbereich entnehmen. In den Gebühren ist u.a. ein Semesterticket enthalten. Der genaue Betrag wird im Rahmen einer Zulassung mitgeteilt.
Wann und in welcher Form erhalte ich eine Antwort über den Ausgang des Vergabeverfahrens?
Ein Zulassungsbescheid im Hauptverfahren wird in der Regel in der ersten Hälfte des auf den Bewerbungstermin folgenden Monats als PDF-Dokument im Bewerbungsportal bereitgestellt, d.h. bei einer Bewerbung zum Wintersemester bis Mitte August und bei einer Bewerbung zum Sommersemester bis Mitte Februar. Weitere Zulassungsbescheide können im Rahmen eines Nachrückverfahrens im weiteren Verlauf bis zum Studienbeginn erfolgen.
Ablehnungsbescheide werden zum Ende des Verfahrens verschickt.
WICHTIG: Über jede Statusänderung werden Sie über das Bewerbungsportal an die von Ihnen genannte E-Mail-Adresse informiert, vorausgesetzt Sie melden sich nach jeder Benachrichtigungsmail in Ihrem Bewerbungsportal an. Beachten Sie daher unbedingt diese Nachrichten und gehen in Ihr Bewerbungsportal!
Im Fall einer Zulassung zum Studium wird Ihnen im Bewerbungsportal als Status 'Zulassungsangebot liegt vor' angezeigt. Mit einem Zulassungsbescheid wird Ihnen eine Frist für die Immatrikulation (Einschreibung) gesetzt, die einzuhalten ist! Werden Fristen für die Annahme des Studienplatzes und die Immatrikulation versäumt, wird der Zulassungsbescheid unwirksam. Der Zulassungsbescheid erscheint im Bewerbungsportal als PDF-Dokument.
Wenn Sie aktuell keine Zusage erhalten haben, wird Ihnen als Status in Ihrem Bewerberportal beispielsweise 'Zulassungsangebot aktuell nicht möglich' angezeigt. Sie nehmen dann automatisch am Nachrückverfahren teil und können im weiteren Verlauf bis zum Studienbeginn eine Studienplatzzusage erhalten.