Als Dienst anerkannt wird ein (abgeleisteter) Bundesfreiwilligendienst, Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr (FSJ/FÖJ), europäischer Freiwilligendienst, ein im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojekts abgeleisteter Dienst, Entwicklungshilfe, Betreuung und Pflege eines Kindes unter 18 Jahren oder eines pflegebedürftigen Angehörigen, ein bis zur Aussetzung der Dienste geleisteter Wehrdienst und ein Zivildienst. Der Nachweis erfolgt zum Beispiel durch eine Bescheinigung über die tatsächliche Ableistung eines Freiwilligen Sozialen oder Ökologischen Jahres im Sinne des Gesetzes zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten in der aktuell geltenden Fassung; die Bescheinigung muss den in § 11 des Gesetzes genannten Mindestanforderungen genügen.
Im Falle der Betreuung und Pflege findet eine Anrechnung nur statt, wenn die Betreuung/Pflege in ihrem Umfang den zuvor genannten Diensten vergleichbar ist und, wenn eine schriftliche Versicherung der Antragstellenden beigefügt ist, dass eine vollzeitbeanspruchende Tätigkeit ausgeübt wurde und andere Personen nicht zur Verfügung standen. Bei der Betreuung/Pflege eines Kindes ist die Versicherung durch geeignete Bescheinigungen (beispielsweise Geburtsurkunde, Meldebescheinigung, ärztliches Attest) glaubhaft zu machen. Weitere Informationen erhalten Sie im Informationsmaterial im Downloadbereich.