Pressemitteilung vom 22. April 2021

Bestehende Einschränkungen im Berliner Hochschulbetrieb werden bis 31. Mai fortgesetzt

Die von der Senatskanzlei – Wissenschaft und Forschung und der Landeskonferenz der Rektoren und Präsidenten der Berliner Hochschulen (LKRP) am 30. März 2021 vereinbarten pandemiebedingten Einschränkungen im Hochschulbetrieb werden angesichts der anhaltend hohen Infektionszahlen bis 31. Mai 2021 fortgesetzt. Etwaige Auswirkungen der vom Bundestag und Bundesrat beschlossenen Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (sogenannte Bundesnotbremse) auf den Hochschulbetrieb werden im Bedarfsfall gesondert kommuniziert.

Ein Bild der Erde, wie sie eine Gesichtsmaske trägt
© ©pixabay
Ein Bild der Erde, wie sie eine Gesichtsmaske trägt

Die Hochschulen implementieren ihre Konzepte für den Einsatz von Corona-Tests, um angesichts der steigenden Infektionszahlen die Sicherheitsmaßnahmen für geplante Präsenzformate zu erhöhen, die zwingend notwendig und nicht digital durchführbar sind. Diese von den Hochschulen in eigener Verantwortung entwickelten Konzepte sichern die bereits bestehenden Hygienemaßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie zusätzlich ab. 

Sabine Schuhhardt

Position Leitung Praxisamt Soziale Arbeit

Telefon +49 (0) 30 845 82 284

E-Mail sabine.schuhhardt@eh-berlin.de

Ort/Büro A106, A-Gebäude

Sprechzeiten Mo 9.00 bis 15.00 Uhr und Di bis Do nach Vereinbarung

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