Bundestag beschließt Gesetz zur Stärkung der Akademischen Pflegeausbildung

Studierende im Pflegestudium erhalten ab 1. Januar 2024 eine angemessene Ausbildungsvergütung

Der Bundestag hat am 24. November 2024 das Gesetz zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz - PflStudStG) beschlossen. Damit erhalten Pflegestudierende zukünftig eine angemessene Ausbildungsvergütung für die gesamte Zeit ihres Studiums.

Praxistraining im SkillsLab, Studiengang Bachelor of Nursing. Foto: Florian von Ploetz, ©EHB
Praxistraining im SkillsLab, Studiengang Bachelor of Nursing. Foto: Florian von Ploetz, ©EHB

Eine Umsetzung ist zum 01. Januar 2024 beschlossen

Was bedeutet das konkret für Studierenden, die sich für den Studiengang Bachelor of Nursing zum Wintersemester 2024 an der Evangelischen Hochschule Berlin bewerben möchten? Durch das neue Pflegestudiumsstärkungsgesetz wird das Studium Bachelor of Nursing ab 2024 ein duales Studium mit einer monalichen Vergütung. Studierende benötigen nun zusätzlich einen Ausbildungsvertrag mit einem kooperierenden Träger (für den praktischen Teil der hochschulischen Pflegeausbildung).

Die EHB verfügt über ein umfangreiches Netz an Kooperationseinrichtungen mit einer jeweiligen Anzahl an Plätzen für Studierende. Zu diesen kooperierenden Träger für den praktischen Teil der hochschulischen Pflegausbildung gehören große Träger der Stationären Akut- und Langzeitpflege sowie der ambulanten Langzeitpflege in Berlin und Brandenburg.

Für weitere Fragen zur Bewerbung und dem Studium Bachelor of Nursing kontaktieren Sie gerne die Ansprechpersonen im Studiengang. Den Gesetzestext finden Sie auf der Webseite bundestag.de (siehe Linkliste unten).

Eva Wallstein

Position Theorie-Praxis-Koordinatorin im Studiengang Bachelor of Nursing

Telefon +49 (0)30 845 82 260

E-Mail eva.wallstein@eh-berlin.de

Ort/Büro E-Gebäude, E 206

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