Studierende der EHB entscheiden sich für das Deutschlandsemesterticket
Bei einer vom StuPa (Studierendenparlament) der EHB durchgeführten Abstimmung in der Studierendenschaft am 26. Januar 2024 haben sich die Studierenden der Hochschule mit großer Mehrheit für das Deutschlandsemesterticket (DST) entschieden. Sie erhalten dieses jetzt als vergünstigten Fahrausweis für den öffentlichen Nahverkehr in ganz Deutschland.
An der Abstimmung hatten insgesamt 779 Studierende der Hochschule teilgenommen. 727 Personen (93%) haben dabei für das Deutschlandsemesterticket gestimmt. 52 Personen (7%) stimmten für “kein Ticket”. Auf Grundlage dieser Abstimmung haben sich die gewählten Vertreter:innen des Studierendenparlaments entschieden, den Vertrag für das kommende Semester für die EHB-Studierendenschaft zu unterschreiben.
Hier sind die wichtigsten Fragen und Antworten zum Deutschlandsemesterticket (DST) im Überblick zusammengefasst:
Wo gilt das Semesterticket? Das Semesterticket ist in allen öffentlichen Nahverkehrsmitteln in Deutschland gültig.
In welchem Zeitraum ist das Semesterticket gültig? Das Semesterticket gilt jeweils im Wintersemester vom 30. September bis einschließlich 1. April und im Sommersemester vom 31. März bis einschließlich 1. Oktober.
Was kann ich im ÖPNV mitnehmen? Das Deutschlandsemesterticket berechtigt zur unentgeltlichen Mitnahme von Kindern bis zum vollendeten 6. Lebensjahr, Kinderwagen und Gepäck. Es gelten die allgemeinen Beförderungsbedingungen.
Wie bekomme ich das DST? Das DST erhältst du per Post nach der Immatrikulation oder der Rückmeldung an deine angegebene Adresse. Den jeweiligen Preis überweist du mit den übrigen Beträgen an die EHB.
Der Preis für das DST beträgt im Sommersemester 2024: 176,40 €
Wann kann ich vom Beitrag zum DST befreit werden?
Wenn du bestimmte Voraussetzungen erfüllst, ist eine Befreiung auf Antrag an das AStA-Referat Semesterticket möglich. Befreit werden kann bei entsprechendem Nachweis, wer
- eine gesundheitliche Beeinträchtigung hat, welche die Nutzung des Nahverkehrs verhindert,
- sich mindestens drei Monate lang nicht im Geltungsbereich des DST aufhält (z.B. Praktikum, Auslandssemester),
- Studierende, die an zwei Hochschulen immatrikuliert sind.
Das Antragsformular für eine Befreiung von der Zahlung des Semestertickets findest du in der Linkliste (siehe unten).
Ich gehe zu Fuß oder fahre mit dem Rad – muss ich auch ein DST kaufen? Ja, da das DST ein solidarisches Ticket ist, muss jede/r Studierende das Ticket erwerben, es sei denn es liegt ein Befreiungsgrund vor.
Ich habe mich während des Semesters exmatrikuliert – bekomme ich etwas zurück? Wenn du dich im laufenden Semester exmatrikulierst, kannst du dir das Geld für die nicht angebrochenen Monate des jeweiligen Semesters zurückerstatten lassen. Dafür reichst du den Antrag auf Erstattung (s. Downloads) mit deinen Kontodaten beim Immatrikulationsamt mit einer Kopie der Exmatrikulationsbescheinigung ein. Der Betrag wird dir dann nach Bewilligung überwiesen.
DST-Vertrag? Was ist das? Im DST-Vertrag werden die Bedingungen und Preise für das DST für einen gewissen Zeitraum festgelegt. Vertragsparteien sind die Studierendenschaft der EHB, DB Regio Nordost, BVG, S-Bahn-Berlin GmbH sowie der VBB. Das AStA-Referat Semesterticket vertritt die Studierendenschaft der EHB bei den Vertragsverhandlungen. Bitte auch die Datenschutzhinweise beachten (siehe Linkliste).
Edita Goebel
Position stellv. Leitung Immatrikulationsamt
Telefon +49 30 845 82 146
E-Mail edita.goebel@eh-berlin.de
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