AZAV-Zertifizierung für das ZFW zum zweiten Mal bestätigt
Im Januar fand am Zentrum für Fort- und Weiterbildung (ZFW) das zweite Überwachungsaudit im Rahmen der AZAV-Zertifizierung statt. Das ZFW konnte dabei erneut die Qualität der vielfältigen Weiterbildungen belegen.
Die Bundesagentur für Arbeit sichert die Qualität von Bildungs- und Arbeitsmarktdienstleistern mit einer Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung, kurz AZAV. Das Zertifikat belegt, dass das ZFW und sein Qualitätsmanagementsystem den Anforderungen der Agentur für Arbeit gemäß § 178 SGB III entsprechen. Es berechtigt das ZFW Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung anzubieten, für die die Agentur für Arbeit Bildungsgutscheine im Rahmen der Arbeitsförderung ausstellt.
Ende 2021 hat das ZFW erstmals das Zertifikat als Träger gemäß AZAV erhalten sowie im Frühjahr 2022 ein Maßnahmezertifikat für den Anpassungslehrgang für Hebammen aus Drittstaaten. In den jährlichen Überwachungsaudits werden bis zur Re-Zertifizierung stichprobenartig die Wirksamkeit des QM-Systems und die Erfüllung der Anforderungen aus der AZAV beurteilt. Nach dem ersten erfolgreichen Überwachungsaudit im Januar 2023 freuen wir uns nun darüber, dass auch das zweite Überwachungsaudit durchweg positiv und zufriedenstellend verlaufen ist. Das ZFW ist damit weiterhin eine nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung anerkannte Weiterbildungseinrichtung.
Viola Strittmatter, M.A.
Position Geschäftsführung ZFW
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