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Im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms werden an der Evangelischen Hochschule Berlin zur Förderung begabter Studierender, die hervorragende Leistungen in Studium und Beruf erwarten lassen, bis zu acht Stipendien ausgeschrieben. Die Stipendien werden jeweils zur Hälfte aus Mitteln privater Förderer (Unternehmen, Stiftungen oder Privatpersonen) und aus Mitteln des Bundes finanziert. Bis zu zwei Drittel der Stipendien können durch die privaten Mittelgeber mit einer Zweckbindung versehen werden. Zwei Stipendien werden mit dem Schwerpunkt "Diversity Management" vergeben.
Neben den bisher erbrachten fachlichen Leistungen und dem bisherigen persönlichen und ggf. beruflichen Werdegang werden bei der Auswahl der Stipendiaten auch gesellschaftliches und/oder kirchliches Engagement, die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen sowie besondere soziale, familiäre oder persönliche Umstände berücksichtigt, die sich beispielsweise aus der familiären Herkunft oder einem Migrationshintergrund ergeben. Daneben ist für die zweckgebundenen Stipendien der Stipendienschwerpunkt anzugeben. Eine Förderung ist ausgeschlossen, wenn der Studierende eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung gemäß §§ 1 Abs. 3 oder 4 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogrammes (StipG) vom 21. Juli 2010 in der jeweils gültigen Fassung erhält; es sei denn, sie unterschreitet einen Monatsdurchschnitt von 30 Euro. Die Stipendien werden jeweils in Höhe von 300 Euro monatlich und zunächst für zwei Semester vergeben. Die Bewerbungen sind schriftlich bis spätestens 29. Februar 2012 (Posteingang Zentrale Dienste der Hochschulverwaltung) an die Beauftragte für das Deutschlandstipendium zu richten.
Die Auszahlung des Stipendiums setzt voraus, dass der Stipendiat an der Evangelischen Hochschule Berlin immatrikuliert ist. Das Rektorat entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Eine Auswahlkommission bereitet die Entscheidung des Rektorats vor. Die Stipendiaten werden in schriftlicher Form über die Stipendienvergabe informiert. Näheres regelt eine Ordnung zur Stipendienvergabe der Evangelischen Hochschule Berlin im Rahmen des Nationalen Stipendienprogramms. Diese Ordnung vom 20. Juni 2011 beschreibt verbindlich die Vergabekriterien. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung eines Stipendiums besteht nicht.