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Über die Anerkennung einer gleichwertigen geeigneten Qualifikation entscheidet die Auswahlkommission. Zusätzlich müssen die Bewerberinnen und Bewerber den Nachweis einer mindestens zweijährigen beruflichen Tätigkeit in einem der genannten Berufe erbringen. Bewerberinnen und Bewerber gemäß § 11 BerlHG müssen den Nachweis einer dreijährigen beruflichen Tätigkeit in dem erlernten Beruf belegen.
Für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union und ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben (Bildungsinländerinnen und Bildungsinländer), gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen. Ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die nicht unter den genannten Bewerberkreis fallen, beachten bitte die ausführlichen Hinweise des Bewerbungs- und Informationsmaterials. Für eine im Ausland erworbene berufliche Qualifikation muss eine entsprechende Gleichwertigkeitsbescheinigung eingereicht werden.
Zum Bewerbungstermin ist zudem der Nachweis der zur Aufnahme eines Studiums ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse einzureichen.
Beachten Sie bitte die ausführlichen Informationen im Downloadbereich!
Die Studienplätze werden in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben.
Die Durchschnittsnote des Schulabschlusses fließt als Auswahlkriterium in das Verfahren ein. Ferner werden leitende oder stellvertretende Leitungsfunktionen in Institutionen des Gesundheitswesens bewertet sowie die Teilnahme an staatlich anerkannten Weiterbildungen beziehungsweise vergleichbaren berufsbezogenen Fortbildungen von längerer Dauer. Für Bewerberinnen und Bewerber gemäß §11 BerlHG finden persönliche Auswahlgespräche statt. In den Gesprächen wird die Eignung und Motivation zum Studium unter Einbeziehung der eingereichten Unterlagen bewertet.
Bewerberinnen und Bewerber mit der höheren Punktzahl gehen Bewerberinnen und Bewerbern mit der niedrigeren Punktzahl vor.
Bewerbungen für den Studiengang Pflegemanagement sind derzeit jeweils zum Wintersemester möglich (Studienbeginn 1. Oktober).
Die Bewerbungen sind auf den Antragsformularen der EHB mit den erforderlichen Unterlagen jeweils bis zum 15. Juni einzureichen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Zulassungsantrages mit allen erforderlichen Unterlagen bei der EHB, nicht das Datum des Poststempels.
Die aktuellen Bewerbungsunterlagen stehen ab Anfang April im Downloadbereich zur Verfügung.