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Voraussetzung zum Studium Evangelische Religionspädagogik an der Evangelischen Hochschule Berlin ist die Fachhochschulreife, die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife beziehungsweise eine als gleichwertig anerkannte Vorbildung oder eine Studienberechtigung gemäß § 11 des Gesetzes über die Hochschulen im Land Berlin (Berliner Hochschulgesetz – BerlHG).
Wenn Sie zusätzlich der Evangelischen Kirche beziehungsweise einer anderen Mitgliedskirche der Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK) oder des Ökumenischen Rates der Kirchen angehören, können Sie sich für den Studiengang Evangelische Religionspädagogik an unserer Hochschule bewerben.
Vor Studienaufnahme ist kein Praktikum erforderlich.
Für ausländische Studienbewerber/-innen aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union und ausländische Studienbewerber/-innen, die eine deutsche Hochschulzugangsberechtigung erworben haben (Bildungsinländer/-innen), gelten die gleichen Zugangsvoraussetzungen.
Ausländische Studienbewerber/-innen, die nicht unter den genannten Bewerberkreis fallen, beachten bitte die ausführlichen Hinweise des Bewerbungs- und Informationsmaterials. Diese Bewerber/-innen müssen zum Bewerbungstermin zudem den Nachweis der zur Aufnahme eines Studiums ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse einreichen.
Beachten Sie bitte die ausführlichen Informationen zum Bewerbungsverfahren.
Die Studienplätze werden in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben.
Die Durchschnittsnote des Schulabschlusses fließt als Auswahlkriterium in das Verfahren ein. Ferner findet ein persönliches Auswahlgespräch mit den Bewerberinnen und Bewerbern statt. Im Gespräch wird die Eignung und Motivation zum Studium unter Einbeziehung der bisherigen ehrenamtlichen oder hauptberuflichen Tätigkeiten in der kirchlichen oder sozialen Arbeit bewertet.
Bewerbungen für den Studiengang Evangelische Religionspädagogik sind derzeit jeweils zum Wintersemester möglich (Studienbeginn 1. Oktober).
Die Bewerbungen sind auf den Antragsformularen der EHB mit den erforderlichen Unterlagen jeweils bis zum 15. Juni einzureichen. Maßgeblich ist der Tag des Eingangs des Zulassungsantrages mit allen erforderlichen Unterlagen in der EHB, nicht das Datum des Poststempels.
Die Bewerbungsunterlagen stehen ab Anfang April im Downloadbereich zur Verfügung.